Unsere Aufgabe ist groß und sie ist noch nicht zu Ende.
Was bleibt, wenn ich gehe…? Wie kann ich Spuren hinterlassen…?
Vielleicht möchten Sie diese Arbeit über Ihren Tod hinaus unterstützen....?
Die gesetzliche Erbfolge, die automatisch greift, wenn kein Testament existiert,
sieht Angehörige oder ggfls. den Staat als Erben vor. Nicht immer entspricht diese
Regelung den eigenen Vorstellungen.
Ein Testament bietet die Möglichkeit, abgesehen
von eventuellen Pflichtteilsansprüchen, Menschen und Organisationen individuell zu
bedenken und hiermit auszudrücken, wer und was einem besonders wichtig ist.
Falls Sie das Hunger Projekt e.V. in Ihrem Testament berücksichtigen, kommt das
zugedachte Erbe oder Vermächtnis der Arbeit der Organisation im vollem Umfang zu
gute, denn es fällt auf Grund der Anerkennung der Gemeinnützigkeit keinerlei
Erbschaftssteuer an.
Möglich ist es auch, eine Stiftung auf den Todesfall zu gründen - deren Erträgnisse
tragen dann nach Ihrem Tod Jahr für Jahr dazu bei, dass menschenwürdige Lebensumstände
entstehen.
Damit ein Testament gültig ist, sind bestimmte Regeln zu beachten.
Es empfiehlt sich, es auf seine Richtigkeit und Eindeutigkeit durch einen Steuerberater,
Rechtsanwalt oder Notar prüfen zu lassen und es an sicherer Stelle zu hinterlegen.
Natürlich können Sie jederzeit Änderungen und Ergänzungen vornehmen.
Für Fragen in dieser Sache stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.